Die Kommission hat am 25. Februar beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen – einschliesslich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien – und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Die Stärkung des Risikomanagements der EU-Finanztransaktionen ist eine der Massnahmen, die die Kommission ergreift, um die Finanzverwaltung des Unionshaushalts widerstandsfähiger zu gestalten. Die Rolle des Risikovorstands ist eine Säule des Modells der „drei Verteidigungslinien“, eines Rahmens für bewährte Verfahren für das Risikomanagement.