Die Mitgliedstaaten haben am 19. Februar 2025 eine positive Stellungnahme zu dem Vorschlag der Kommission abgegeben, 98,6 Mio. EUR aus der Agrarreserve bereitzustellen, um landwirtschaftliche Betriebe in Spanien, Kroatien, Zypern, Lettland und Ungarn, die seit dem Frühjahr 2024 von aussergewöhnlichen widrigen Witterungsverhältnissen und Naturkatastrophen betroffen waren, direkt zu unterstützen. Die nationalen Behörden müssen die Beihilfen bis zum 30. September 2025 verteilen und sicherstellen, dass die Landwirtinnen und Landwirte die Endbegünstigten sind. Die fünf Mitgliedstaaten müssen der Kommission ausserdem bis zum 31. Mai 2025 die Einzelheiten der Durchführung der Massnahmen mitteilen.