Kürzung des Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte

Die Kommission hat vorgeschlagen, den Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte innerhalb der EU von zwei Tagen auf einen Tag zu verkürzen. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde der Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte – z.B. mit Aktien oder Anleihen – an EU-Handelsplätzen von zwei Geschäftstagen („T+2“) nach dem betreffenden Handel auf einen („T+1“) verkürzt. Die Abwicklung umfasst sowohl die Lieferung als auch die Abrechnung eines Wertpapiergeschäfts, in deren Verlauf der Käufer die Wertpapiere und der Verkäufer das Geld erhält. Mit der Verkürzung auf T+1 sollen Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Nachhandels-Finanzmarktdienstleistungen in der EU gestärkt werden, da sie für eine gut funktionierende Spar- und Investitionsunion von entscheidender Bedeutung sind.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022