Die Kommission hat vorgeschlagen, den Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte innerhalb der EU von zwei Tagen auf einen Tag zu verkürzen. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde der Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte – z.B. mit Aktien oder Anleihen – an EU-Handelsplätzen von zwei Geschäftstagen („T+2“) nach dem betreffenden Handel auf einen („T+1“) verkürzt. Die Abwicklung umfasst sowohl die Lieferung als auch die Abrechnung eines Wertpapiergeschäfts, in deren Verlauf der Käufer die Wertpapiere und der Verkäufer das Geld erhält. Mit der Verkürzung auf T+1 sollen Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Nachhandels-Finanzmarktdienstleistungen in der EU gestärkt werden, da sie für eine gut funktionierende Spar- und Investitionsunion von entscheidender Bedeutung sind.