Konsultation zu Kartellvorschriften für den Kfz-Sektor

Die Europäische Kommission hat heute eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der alle Interessenträger aufgefordert werden, zu den Wettbewerbsvorschriften für vertikale Vereinbarungen in der Automobilindustrie Stellung zu nehmen. Zu diesen Vorschriften gehören die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung („Kfz-GVO“) und die ergänzenden Leitlinien, die beide im April 2023 geändert wurden, sowie die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung („Vertikal-GVO“) und die Leitlinien für vertikale Beschränkungen, soweit sie für den Automobilsektor gelten. Gleichzeitig hat die Kommission am 30. Januar 2025 den Strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie eröffnet.

Weitere Informationen

Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022