EuGH: Werbeaktionen für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Mit Urteil vom 27. Februar 2025 hat der EuGH entschieden, dass die Mitgliedstaaten Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Gestalt von Preisnachlässen oder Zahlungen in Höhe eines genauen Betrags erlauben dürfen. Verbieten dürfen die Mitgliedstaaten Werbeaktionen für den Bezug solcher Arzneimittel, wenn damit Gutscheine für nachfolgende Bestellungen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie von Gesundheits- oder Pflegeprodukten angeboten werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022