Aufnahme des freiwilligen Verhaltenskodex in den DSA

Die Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste haben am 13. Februar 2025 die Aufnahme des freiwilligen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation in den Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA-Rahmen) gebilligt. Dadurch wird der Kodex zu einem Massstab für die Feststellung, ob Plattformen das Gesetz über digitale Dienste einhalten. Die Unterzeichner des Kodex (darunter Unternehmen, die nach dem DSA als sehr grosse Online-Plattformen und sehr grosse Suchmaschinen benannt wurden, wie Google, Meta, Microsoft und TikTok) hatten im Januar 2025 alle erforderlichen Unterlagen zur Untermauerung ihres Antrags auf Umwandlung in einen Verhaltenskodex im DSA-Rahmen vorgelegt.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022