Verordnung über digitale Dienste in Kraft

Am 17. Februar 2024 ist ein weiterer Teil der Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (sog. „Digital Services Act“) in Kraft getreten. Die Vorschriften, die seit 2023 bereits für sehr grosse Plattformen und Suchmaschinen gelten, gelten nun für alle Plattformen und Hostingdienste. Entsprechende Dienste müssen demnächst verschiedene Nutzerschutzmassnahmen ergreifen, darunter die Bekämpfung illegaler Inhalte, der Schutz von Minderjährigen, die Aufklärung der Nutzer/innen über die ihnen angezeigte Werbung und die Unterbindung von Werbung, deren Ausrichtung auf sensiblen Daten der Nutzer/innen beruht.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022