Neue Grenzwerte für Feinstaub

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 21. Februar 2024 eine politische Einigung über neue Luftqualitätsnormen erzielen können. Mit der überarbeiteten Luftqualitätsrichtlinie wird der Jahresgrenzwert für den Hauptschadstoff Feinstaub um mehr als die Hälfte gesenkt. Eine regelmäßige Überprüfung der Luftqualitätsnormen, um sie im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen neu zu bewerten, soll dazu beitragen, die EU in Synergie mit den Bemühungen um Klimaneutralität auf einen Kurs zu bringen, um bis spätestens 2050 das Null-Schadstoff-Ziel für die Luft zu erreichen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022