Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Moldau verabschiedet. Die Botschaft wird zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte überwiesen. Moldau ist der erste Partnerstaat, mit dem die EFTA ein umfassendes Kapitel über elektronischen Handel sowie ihr neues Modellkapitel zu Handel und nachhaltigen Entwicklung vereinbart hat. Das Abkommen ist weitreichend und modern. Es entspricht den neueren mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA und beinhaltet einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Dieser umfasst Bestimmungen zu Handel mit Industriegütern, zu verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, technischen Handelshemmnissen, sanitären und phytosanitären Massnahmen, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, zu Wettbewerb, öffentlichem Beschaffungswesen und Streitschlichtung.