In seinem Urteil vom 30. Januar 2024 in der Rechtssache C-118/22 hat der EuGH festgestellt, dass es gegen das Unionsrecht verstösst, wenn biometrische und genetische Daten strafrechtlich verurteilter Personen ohne weitere zeitliche Einschränkung bis zum Tod der betroffenen Person gespeichert werden. Auch wenn diese allgemeine und unterschiedslose Speicherung durch die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten oder die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen gerechtfertigt ist, müssen die nationalen Behörden den Verantwortlichen verpflichten, regelmässig zu überprüfen, ob diese Speicherung noch notwendig ist, und der betroffenen Person das Recht auf Löschung dieser Daten zuerkennen, wenn dies nicht mehr der Fall ist.