Der Bundesrat hat am 14. Februar 2024 eine Aussprache über den Umgang mit der Entwaldungsverordnung der EU und die damit verbundenen Folgen für die Schweiz geführt. Der Bundesrat sieht vorderhand keine Anpassung des Schweizer Rechts vor. Er beauftragt jedoch die Bundesverwaltung, unterstützende Massnahmen für die betroffenen Unternehmen zu prüfen und weitere Abklärungen zu treffen.