Die EU-Kommission hat am 15. Februar 2023 beschlossen, Polen wegen Verstössen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof und seine Rechtsprechung vor dem EuGH zu verklagen. Nach Auffassung der Kommission hat der Verfassungsgerichtshof mit Urteilen vom Juli und Oktober 2022 gegen die allgemeinen Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie der verbindlichen Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs verstossen hat, indem er den Vorrang des EU-Rechts ausdrücklich in Frage stellte.