Die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff und anderen Derivaten soll die Abhängigkeit der EU von aus Russland eingeführten fossilen Brennstoffen verringern. Damit mehr erneuerbarer Wasserstoff in Europa erzeugt werden kann, muss klar definiert sein, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Entsprechende delegierte Rechtsakte die EU-Kommission nun vorgelegt. Im ersten delegierten Rechtsakt wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe oder andere Energieträger als erneuerbare Brenn- und Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) angesehen werden können. Der zweite delegierte Rechtsakt enthält eine Methode zur Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von RFNBOs.