Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) gab Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen bis zum 17. Februar 2023 Zeit, die Zahl ihrer aktiven Endnutzer zu veröffentlichen. Danach müssen mindestens einmal alle sechs Monate Nutzerzahlen gemeldet werden. Die Kommission hat jetzt unverbindliche Leitlinien veröffentlicht, um die Unternehmen bei der Umsetzung dieser Pflicht zu unterstützen. Mit der Meldepflicht soll festgestellt werden, ob Online-Plattformen zu den „sehr grossen Online-Plattformen“ (VLOP) oder „sehr grossen Online-Suchmaschinen“ (VLOSE) zählen. Liegt die gemeldete Nutzerzahl über 10 Prozent der EU-Bevölkerung oder 45 Millionen Menschen, greifen zusätzliche Verpflichtungen. Dazu gehören eine Risikobewertung und das Ergreifen von Risikominderungsmassnahmen.