EuGH: Immobilienkredite

In seinem Urteil vom 12. Februar 2026 in der Rechtssache C-471/24 (PKO BP) hat der EuGH festgestellt, dass die Informationspflicht einer Bank sie nicht verpflichtet, dem Verbraucher die Einzelheiten der Methodik eines rechtlich geregelten Referenzindexes mitzuteilen. Weiter führt der EuGH aus, dass eine Vertragsklausel, die einen Referenzindex wie den WIBOR enthält, grundsätzlich nicht allein zu einem erheblichen Ungleichgewicht zwischen den Parteien zum Nachteil des Verbrauchers führen könne. Ein Verbraucher hatte vor einem polnischen Gericht geltend gemacht, dass die Vertragsklausel über den Zinssatz missbräuchlich sei und ihn daher nicht binde. Er warf der Bank vor, ihm nicht zuverlässig, vollständig und verständlich erklärt zu haben, wie der WIBOR 6M berechnet werde, welche Faktoren seinen Wert beeinflussten und welche Rolle die Banken selbst bei der Festlegung dieses Index spielten. Dem hat der EuGH nicht zugestimmt.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022