In seinem Urteil vom 10. Februar 2026 in der Rechtssache C-97/23 P (WhatsApp Ireland) hat der EuGH festgestellt, dass die Klage von WhatsApp Ireland gegen den verbindlichen Beschluss 1/2021 des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zulässig ist. Der EuGH hebt den Beschluss auf und verweist die Rechtssache zur Entscheidung in der Sache an das Europäische Gericht zurück. Der EDSA hatte zuvor einen für alle betroffenen Aufsichtsbehörden verbindlichen Beschluss erlassen, nämlich den Beschluss 1/2021, in dem er u. a. einen Verstoss gegen bestimmte Vorschriften der DSGVO feststellte und die irische Aufsichtsbehörde dazu verpflichtete, die geplanten Abhilfemassnahmen, einschliesslich der Höhe der Geldbussen, zu ändern. Auf dieser Grundlage erliess die irische Aufsichtsbehörde ihren endgültigen Beschluss, der an WhatsApp gerichtet war und mit dem sie gegen WhatsApp insbesondere Geldbussen in Höhe von insgesamt 225 Millionen Euro verhängte. WhatsApp erhob gegen den Beschluss des EDSA eine Nichtigkeitsklage beim Gericht.