Rechtsstaatlichkeitsverstösse in Ungarn

Die Europäische Kommission hat entschieden, dass von Ungarn am 2. Dezember 2024 vorgelegte Gesetzesänderungen nicht ausreichen, um Interessenkonflikte in den Vorständen öffentlicher Trusts zu beseitigen. Bereits 2022 hatte der Rat Massnahmen beschlossen, darunter die teilweise Aussetzung von Kohäsionsmitteln. Ungarn hatte mit seinen Gesetzesänderungen eine Anpassung oder Aufhebung dieser Massnahmen beantragt, doch die Kommission hält an den bestehenden Beschränkungen fest. Die Aussetzung der Kohäsionsmittel bleibt bestehen, da Ungarn keine ausreichenden Abhilfemassnahmen getroffen hat. Allerdings kann das Land jederzeit neue Massnahmen vorschlagen, um die Kommission von einer Aufhebung der Sanktionen zu überzeugen. Eine Auszahlung von Geldern aus dem Aufbau- und Resilienzfonds ist weiterhin blockiert, bis alle Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit ausgeräumt sind.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022