Personenfreizügigkeit

Die Kommission hat am 20. Dezember 2024 vorgeschlagen, das Abkommen zwischen der EU und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung teilweise auszusetzen. Nimmt der Rat diesen Vorschlag an, so benötigen georgische Diplomaten und Amtsträger sowie deren Familienmitglieder, die im Besitz von Diplomatenpässen und amtlichen Pässen sind, für Kurzaufenthalte in der EU von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen ein Visum. Visaerleichterungen wie kürzere Antragsfristen, niedrigere Visumgebühren und die Möglichkeit, weniger Belege vorzulegen, würden für georgische Inhaber von Diplomatenpässen und amtlichen Pässen ebenfalls entfallen. Dieser Beschluss hätte keine negativen Auswirkungen auf die zwischenmenschlichen Kontakte, da georgische Staatsangehörige, die Inhaber gewöhnlicher Reisepässe sind, auch künftig von der Visumpflicht befreit wären, wenn sie für einen Kurzaufenthalt in die EU reisen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022