Am 12. Januar ist die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft getreten. Durch die Förderung der Zusammenarbeit und Koordinierung der Mitgliedstaaten soll ein EU-weiter Rahmen für die Bewertung von Gesundheitstechnologien wie Arzneimitteln und Medizinprodukten eingeführt werden. Dies soll den nationalen Behörden dabei helfen, schneller und fundierter über die Preisfestsetzung und Kostenerstattung für Gesundheitstechnologien zu entscheiden und das Verfahren für Entwickler von Gesundheitstechnologien zu straffen. Auch werden neue und wirksamere innovative Produkte für Patienten schneller und umfassender zugänglich. In einem ersten Schritt werden diese neuen Vorschriften ab dem 12. Januar 2025 für Anträge auf Zulassung neuer Krebsarzneimittel und Arzneimittel für neuartige Therapien gelten. Ab Januar 2028 gelten sie dann auch für Arzneimittel für seltene Leiden und ab 2030 für alle neuen Arzneimittel.