Die Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen trat Ende 2024 in Kraft und soll eine ausgewogenere Geschlechtervertretung in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften in allen EU-Mitgliedstaaten sicherstellen. In der Richtlinie ist für grosse börsennotierte Unternehmen in der EU ein Frauenanteil von 40 % unter den nicht geschäftsführenden Direktoren und von 33 % unter allen Direktoren vorgesehen. Die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28. Dezember 2024. Die Unternehmen müssen die vorgegebenen Ziele bis zum 30. Juni 2026 erreichen. Gegenwärtig beträgt der Anteil von Frauen in den Leitungsorganen von Unternehmen in der EU durchschnittlich 34 %.