Der EuGH hat mit Urteil vom 19. Dezember 2024 entschieden, dass Arbeitgeber von Hausangestellten verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann. Unter Verweis auf die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG weist der EuGH darauf hin, dass Arbeitgeber von Hausangestellten nicht von der generellen Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit herausgenommen werden können. Den Hausangestellten werde dadurch nämlich die Möglichkeit vorenthalten, objektiv und zuverlässig festzustellen, wie viele Arbeitsstunden sie geleistet haben und wann diese Stunden geleistet wurden.