Zum 30. Jahrestag der Einführung der Unionsbürgerschaft stellt die Europäische Kommission ein Massnahmenpaket vor, das die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte überall in der Union stärken soll. Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen, verfügen über eine Reihe von Rechten und Vorteilen, die sich von denen unterscheiden, die sie durch die Staatsangehörigkeit in ihrem eigenen Land haben, so z. B. in Bezug auf Freizügigkeit, konsularischen Schutz und die aktive Teilhabe an demokratischen Prozessen. Die Kommission schlägt als eine der Initiativen vor, die EU-Richtlinie über konsularischen Schutz zu überarbeiten, damit EU-Bürgerinnen und -Bürger in Nicht-EU-Ländern ohne eigene Botschaft bzw. eigenes Konsulat ihres Landes besser und einfacher geschützt werden können. Des Weiteren sollen überarbeitete Leitlinien zur Freizügigkeit die Behörden der Mitgliedstaaten und die nationalen Gerichte bei der korrekten Anwendung der EU-Freizügigkeitsvorschriften unterstützen. Die frühere Fassung der Leitlinien aus dem Jahr 2009 wurde aktualisiert, um insbesondere die Entwicklungen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die Vielfalt der Familienzusammensetzungen, einschliesslich Regenbogenfamilien, zu berücksichtigen.