Mit einer neuen Verordnung hat der Bundesrat am 21. Dezember 2022 die Rechtsgrundlage für eine Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) geschaffen. Gestützt darauf können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden künftig Beweismittel und Informationen mit der EUStA austauschen. Die EUStA hat ihre Arbeit im Juni 2021 aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, bestimmte Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zu verfolgen.