Whistleblowing: Erweiterte Meldemöglichkeiten

Die Europäische Kommission hat den Anwendungsbereich ihres anonymen kartellrechtlichen Whistleblower-Tools ausgeweitet. Bürgerinnen und Bürger können der Kommission nun dabei helfen, fusionsbedingte Verstösse und Fälle von unrechtmässigen staatlichen Beihilfen aufzudecken. Damit können Einzelpersonen die Kommission anonym auf alle Arten möglicher Verstösse gegen das EU-Wettbewerbsrecht hinweisen. Seit seiner Einführung 2017 gehen jährlich etwa 100 Meldungen über das Instrument ein.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022