Stärkung der Cybersicherheit und der Resilienz kritischer Infrastrukturen

Am 16. Januar 2023 sind zwei neue Richtlinien zu kritischen und digitalen Infrastrukturen in Kraft getreten, die Richtlinie über Massnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) sowie die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie). Beide Rechtsakte sollen die Widerstandsfähigkeit der EU gegen Online- und Offline-Bedrohungen – von Cyberangriffen bis hin zu Kriminalität, Risiken für die öffentliche Gesundheit oder Naturkatastrophen stärken. Die Mitgliedstaaten haben nun 21 Monate Zeit, um die beiden Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022