Am 16. Januar 2023 sind zwei neue Richtlinien zu kritischen und digitalen Infrastrukturen in Kraft getreten, die Richtlinie über Massnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) sowie die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie). Beide Rechtsakte sollen die Widerstandsfähigkeit der EU gegen Online- und Offline-Bedrohungen – von Cyberangriffen bis hin zu Kriminalität, Risiken für die öffentliche Gesundheit oder Naturkatastrophen stärken. Die Mitgliedstaaten haben nun 21 Monate Zeit, um die beiden Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.