Reform des Emissionshandels

Das Europäische Parlament und der Rat konnten am 19. Dezember 2022 eine Einigung darüber erzielen, das EU-Emissionshandelssystem (ETS) auszuweiten und einen Klimasozialfonds für einen fairen Übergang einzurichten. Die Revision der einschlägigen Richtlinie 2003/87/EU soll gewährleisten, dass die Emissionen aus den EU-EHS-Sektoren bis 2030 um 62 % gegenüber dem Stand von 2005 zurückgehen und damit um 19 Prozentpunkte mehr im Vergleich zu den 43 %, die in den bisher geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen waren. Das Tempo der jährlichen Emissionsreduktionen soll ebenfalls anziehen, und zwar von 2,2 % pro Jahr nach dem derzeitigen System auf 4,3 % von 2024 bis 2027 und 4,4 % ab 2028. Die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate an bestimmte Unternehmen wird nach und nach abgeschafft und das CO2‑Grenzausgleichssystem für die betreffenden Sektoren von 2026 bis 2034 schrittweise eingeführt.

Weitere Informationen

Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022