Rechtstaatlichkeit in Ungarn: Aussetzung von EU-Mitteln

Ungarn hat nach Auffassung der EU-Kommission in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz des EU-Haushalts noch keine ausreichenden Fortschritte erzielt, um Gelder aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu erhalten. Zwar bewertete die Kommission den ungarischen Aufbau- und Resilienzplan positiv. Es seien allerdings keine Zahlungen möglich, solange Ungarn die vereinbarten Etappenziele nicht ordnungsgemäss erreicht hat.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022