Ungarn hat nach Auffassung der EU-Kommission in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz des EU-Haushalts noch keine ausreichenden Fortschritte erzielt, um Gelder aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu erhalten. Zwar bewertete die Kommission den ungarischen Aufbau- und Resilienzplan positiv. Es seien allerdings keine Zahlungen möglich, solange Ungarn die vereinbarten Etappenziele nicht ordnungsgemäss erreicht hat.