Neue Vorschriften zur Lohntransparenz

Das Parlament und der Rat konnten am 15. Dezember 2022 eine Einigung über eine neue Richtlinie über Massnahmen zur Lohntransparenz erzielen. Die neuen Vorschriften bezwecken eine wirksame Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen. Arbeitnehmer werden u.a. neu das Recht haben, von ihrem Arbeitgeber Auskunft über ihr individuelles Einkommen und über die durchschnittlichen Einkommen zu verlangen, und zwar aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Auch werden Opfer von Lohndiskriminierungen einen verbesserten Zugang zur Justiz haben.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022