Neue Maschinenverordnung

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 15. Dezember 2022 auf die Annahme einer neuen Maschinenverordnung, welche die geltende Maschinenrichtlinie ersetzt, geeinigt. Die neue Verordnung erfasst sowohl von Verbrauchern genutzte Maschinenprodukte als auch Industriemaschinen, die von schweren Baumaschinen bis hin zu vollständigen industriellen Produktionslinien reichen, sowie hoch digitalisierte Produkte wie Roboter oder 3D-Drucker. Im Zentrum stehen die Gewährleistung der Sicherheit entsprechender Maschinen, die Verringerung des Verwaltungsaufwands für Hersteller sowie die Förderung der Rechtssicherheit, u.a. im Hinblick auf Konformitätsverfahren.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022