Mit Urteil vom 12. Januar 2023 hat sich der EuGH zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über die Entlöhnung von Rechtsanwälten nach Zeitaufwand geäussert. Der EuGH stellt fest, dass eine entsprechende Vertragsklausel nach Unionsrecht klar und verständlich abgefasst sein muss. Diesem Erfordernis genüge eine entsprechende Klausel dann nicht, wenn dem Verbraucher vor Vertragsabschluss nicht die Informationen erteilt worden sind, die ihn in die Lage versetzt hätten, seine Entscheidung mit Bedacht und in voller Kenntnis der wirtschaftlichen Folgen des Vertragsabschlusses zu treffen. In diesen Informationen müssen laut EuGH Angaben enthalten sein, anhand derer der Verbraucher die Gesamtkosten der Rechtsdienstleistungen der Grössenordnung nach einzuschätzen vermag, etwa eine Schätzung der Stunden, die voraussichtlich oder mindestens erforderlich sind, um eine bestimmte Dienstleistung zu erbringen, oder die Verpflichtung, in angemessenen Zeitabständen Rechnungen oder regelmässige Aufstellungen zu übermitteln, in denen die aufgewandten Arbeitsstunden ausgewiesen sind.