Entwaldungsfreie Lieferketten

Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben sich am 6. Dezember 2022 auf eine neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten geeinigt. Mit der neuen Verordnung werden strenge verbindliche Sorgfaltspflichtvorschriften für Unternehmen festgelegt, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen: Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Rindfleisch, Möbel oder Schokolade). Diese Rohstoffe wurden auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung ausgewählt. Marktteilnehmer und Händler müssen neu nachweisen, dass ihre Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei als auch im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften produziert wurden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022