Volle Personenfreizügigkeit für Kroatien seit 1. Januar 2022

Seit dem 1. Januar 2022 kommen kroatische Arbeitskräfte in den Genuss der vollen Personenfreizügigkeit und sind somit in der Schweiz den Staatsangehörigen der übrigen EU/EFTA-Mitgliedstaaten gleichgestellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 die entsprechende Teilrevision der Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP) verabschiedet, welche die Einführung der vollen Freizügigkeit für Kroatien ermöglicht.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022