Am 1. Dezember 2021 hat die 16. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) stattgefunden. Die Gespräche konzentrierten sich auf die Umsetzung des Kapitels über Medizinprodukte. In der Schweiz niedergelassene Anbieter von Medizinprodukten profitieren seit dem 26. Mai 2021 nicht mehr von den Erleichterungen des MRA. Zu diesem Zeitpunkt hätte eine Aktualisierung des MRA erfolgen müssen, um der vollständigen Anwendung der revidierten Gesetzgebung in der Schweiz und in der EU Rechnung zu tragen. Da die EU die Aktualisierung des Abkommens bisher ablehnt, fand auf Ersuchen der Schweiz eine Sitzung des Gemischten Ausschusses des MRA statt, um die aus dieser Situation resultierenden Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des Abkommens für Medizinprodukte zu erörtern – diese konnten jedoch nicht gelöst werden.