Schweiz übernimmt neue EU-Luftfahrtbestimmungen

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat am 8. Dezember 2021 beschlossen, dass die Schweiz verschiedene EU-Rechtsakte zu übernehmen. Im Rahmen der Teilnahme am einheitlichen, europäischen Luftraum übernimmt die Schweiz einen EU-Beschluss, welcher europaweit geltende Leistungsziele für das Luftverkehrsmanagementnetz festlegt. Gestützt darauf muss die Schweiz nationale Leistungspläne mit verbindlichen Vorgaben für die Bereiche Sicherheit, Umwelt, Kapazität und Kosteneffizienz für die Skyguide AG einreichen. Dies soll direktere Flugrouten ermöglichen und damit die Umwelt schonen, die Pünktlichkeit erhöhen und die Kosten von Flügen reduzieren. Der Bundesrat hatte die Übernahme dieser Bestimmungen bereits an seiner Sitzung vom 24. November 2021 genehmigt. Sie treten am 1. Februar 2022 in Kraft.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022