Neue Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Die Kommission hat am 21. Dezember 2021 neue Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen angenommen. Die Leitlinien sollen einen flexiblen und zweckmässigen Rahmen schaffen, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, die für die Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals erforderlichen Fördermittel gezielt und kosteneffizient bereitzustellen. Entsprechende Fördermittel stehen allen Technologien offen, die einen Beitrag zum europäischen Grünen Deal leisten können, z. B. erneuerbare Energien, Energieeffizienzmaßnahmen, Beihilfen für saubere Mobilität, Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, Verringerung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität sowie Massnahmen zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit. Die neuen Leitlinien gelten ab Januar 2022.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022