Am 15. Dezember 2021 hat das Europäische Parlament eine Abänderung des Vorschlags der EU-Kommission für eine Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Digital Markets Act, DMA) mit 642 zu 8 Stimmen bei 46 Enthaltungen angenommen. U.a. weitete das EU-Parlament den Anwendungsbereich des DMA aus, nahm Änderungen an den Schwellenwerten vor, passte Verbote an und nahm neue Bestimmungen an, z. B. für personalisierte Werbung und die Interoperabilität von Dienstleistungen. Auch nahm es Änderungen an der Regulierung sog. „Killer-Acquisitions“ sowie an verfahrensrechtlichen Aspekten auf Ebene der EU- und der nationalen Wettbewerbsbehörden vor. Die jeweils vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommenen Texte bilden nun das Mandat für die anstehenden Trilog-Verhandlungen, welche im ersten Halbjahr 2022 beginnen werden. Über das Gesetz über digitale Dienste (DSA) – den parallel eingebrachten Vorschlag zur Regulierung von Online-Plattformen, der unter anderem Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten sowie für Algorithmen enthält – dürfte das Parlament im Januar abstimmen.