
Über die EuZ
Leitartikel
Tadas Zukas*
Sustainable Finance 3.0: The Emerging Regulatory Framework for Impact Investing under EU Law
Of all the investment approaches taking sustainability-related factors into account, impact investing is considered to be the most advanced one. The approach aims to achieve positive impact on the planet and society, help the transition to a more sustainable economy, alongside generating financial returns. Impact investors see the transition as both a necessity and an opportunity. As the approach gains in popularity among the investors, it attracts increasing attention from the European financial market supervisor ESMA, which addresses impact investing primarily from greenwashing prevention perspective. Impact investing is expected to play a major role in achieving United Nations Paris climate agreement and sustainable development goals. The lead article in our European Law Journal’s April 2025 issue aims to help the reader understand the concept of impact investing and the European approach to regulating it.
* Dr. Tadas Zukas is the Global Lead Senior Legal Counsel Sustainability / ESG at Vontobel in Zurich and a Fellow at Zurich University’s Center for Sustainable Finance and Private Wealth. The views expressed in this paper are his personal views.
Aktuelle Entwicklungen im Europarecht
Allgemeines und Institutionelles
Rede der EU-Kommissionspräsidentin zur europäischen Sicherheit
In der Plenardebatte im Europäischen Parlament über die europäische Sicherheit hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Notwendigkeit betont, durch Einheit und Stärke den Frieden in Europa zu sichern. Der Frieden in der Union sei nicht mehr selbstverständlich. Sie sprach von einem neuen Konsens, dass anders gedacht und gehandelt werden muss, und beendete ihre Rede mit den Worten: „Es ist an der Zeit, eine Europäische Verteidigungsunion aufzubauen, die durch Einheit und Stärke den Frieden auf unserem Kontinent sichert. Dies ist Europas Moment.“
Bürgerinitiative zur Gleichstellung der Regionen
Die Europäische Kommission prüft derzeit die Europäische Bürgerinitiative „Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Nachhaltigkeit der regionalen Kulturen“. Die Initiative hat über eine Million validierte Unterstützungsbekundungen von EU-Bürgerinnen und Bürgern erhalten und die Schwellenwerte in acht Ländern erreicht. Die Initiative will die Aufmerksamkeit der EU-Kohäsionspolitik auf Regionen mit nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Besonderheiten lenken, die sich von denen der umliegenden Regionen unterscheiden. Die Organisatoren sind der Ansicht, dass solche Regionen die gleichen Chancen beim Zugang zu verschiedenen EU-Fonds haben müssen.
Stärkung der Frauenrechte
Die Europäische Kommission hat im Vorfeld des Internationalen Frauentags vom 8. März ihren Fahrplan für die Frauenrechte und den Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU 2025 vorgestellt. Der Fahrplan soll die Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter voranbringen und eine langfristige politische Vision für den weiteren Ausbau von Frauenrechten etablieren. Insbesondere sollen mit dem Fahrplan strukturelle diskriminierende Normen in unseren Gesellschaften direkt angegangen werden.
Asyl und Migration
Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem
Derzeit reisen nur etwa 20 Prozent der Menschen, für die mangels Aufenthaltsrecht Rückkehrentscheidungen vorliegen, aus Europa aus. Um dem entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission ein neues Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem vorgeschlagen. Dazu zählen die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen, strengere Regeln für zur Rückkehr verpflichtete Personen, Anreize für die freiwillige Rückkehr, Rückkehrzentren in Drittstaaten sowie besondere Vorschriften für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Auf Grundlage der vorgeschlagenen Verordnung erhielten die Mitgliedstaaten die nötigen Instrumente, um Rückführungen effektiver durchzuführen, ohne die Achtung der Grundrechte einzuschränken.
Aussen- und Sicherheitspolitik
Neue Strategie für Krisenvorsorge
Die EU-Kommission hat am 26. März 2025 ihre neue Strategie für Krisenvorsorge vorgestellt. Die Strategie verfolgt einen integrierten gefahrenübergreifenden und ressortübergreifenden Ansatz, bei dem alle relevanten Akteure auf allen Regierungsebenen (lokal, regional, national und EU) zusammenkommen, einschliesslich lokaler Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft, Unternehmen, Sozialpartner und Wissenschaft. Zu den wichtigsten Zielen zählt der Schutz grundlegender gesellschaftlicher Funktionen Europas; hierunter fallen Mindestvorsorgekriterien für Krankenhäuser, Schulen, Verkehr und Telekommunikation; die verbesserte Bevorratung kritischer Ausrüstungen sowie die verbesserte Anpassung an den Klimawandel. Weitere Ziele der Strategie sind die Förderung der Vorsorge für die Bevölkerung, die verbesserte Koordinierung der Krisenreaktion, die Stärkung der zivil-militärischen Zusammenarbeit sowie der Ausbau öffentlich-privater Kooperationen.
Weissbuch zur Zukunft der Europäischen Verteidigung
Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Sicherheits- und Aussenpolitik Kaja Kallas haben ein Weissbuch zur europäischen Verteidigung vorgelegt. Das Weissbuch legt einen neuen Ansatz für die Verteidigung fest und ermittelt den Investitionsbedarf. Um die Herausforderungen effizient zu meistern, formuliert es diverse Handlungsschwerpunkte. Dazu zählen u.a. die Unterstützung der europäischen Verteidigungsindustrie, der Ausbau des europäischen Binnenmarkts für Verteidigung, die Verbesserung der Bereitschaft für Worst-Case-Szenarien, die Unterstützung der Ukraine sowie die Stärkung der Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern. Hinzu tritt der ehrgeizige Plan „ReARM Europe“, der den EU-Mitgliedstaaten finanzielle Hebel bietet, um Investitionen in Verteidigungsfähigkeiten zu beschleunigen.
Strategische Partnerschaft EU-Südafrika
Auf dem Gipfeltreffen EU-Südafrika in Kapstadt haben beide Seiten eine gemeinsame Erklärung dazu abgegeben, eine neue Generation von Handelsabkommen einzuleiten und eine Partnerschaft für sauberen Handel und Investitionen zu etablieren. Südafrika ist das erste Land, das ein solches Abkommen mit der EU unterzeichnen wird. Der Schwerpunkt wird dabei auf Investitionen, der Energiewende, Kompetenzen und Technologien sowie auf der Entwicklung strategischer Branchen entlang der gesamten Lieferkette liegen, wodurch hochwertige Arbeitsplätze in Afrika geschaffen werden. Die Führungsspitzen einigten sich ausserdem darauf, ihre Zusammenarbeit auf kritische Rohstoffe auszuweiten. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte ein Global-Gateway-Investitionspaket in Höhe von 4,7 Milliarden Euro an. Der grösste Teil des Pakets – 4,4 Milliarden Euro – wird in Projekte zur Förderung einer sauberen und gerechten Energiewende in Südafrika fliessen.
Beziehungen Schweiz/EU
Botschaft zum europäischen Migrations- und Asylpakt
Der neue EU-Migrations- und Asylpakt soll das europäische Migrations- und Asylsystem effizienter, krisenresistenter und solidarischer machen. Die Schweiz ist als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat verpflichtet, sich in einigen Bereichen daran zu beteiligen. Dazu muss sie ihr nationales Recht anpassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2025 die Botschaft zu den entsprechenden rechtlichen Änderungen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Fünf der insgesamt zehn Verordnungen und Richtlinien des EU-Asyl- und Migrationspakts sind für die Schweiz ganz oder teilweise verbindlich. Darin wird unter anderem geregelt, welcher Dublin-Staat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist.
Freihandelsabkommen mit Moldau
Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Moldau tritt am 1. April 2025 in Kraft. Der Bundesrat hat am 14. März 2025 die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen beschlossen. Mit dem Inkrafttreten werden 98,5 Prozent der heutigen Schweizer Exporte nach Moldau zollfrei. Das FHA enthält zudem Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen sowie zu Handel und nachhaltiger Entwicklung.
Gesundheit
Versorgung mit kritischen Arzneimitteln
Die Europäische Kommission will die Verfügbarkeit wichtiger Medikamente in der EU verbessern und hat dazu einen Vorschlag vorgelegt. Die Verordnung zu kritischen Arzneimitteln soll Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette schaffen und die Herstellung in der EU fördern. Zudem sollen Arzneimittel von gemeinsamem Interesse besser zugänglich gemacht werden, die auf bestimmten Märkten möglicherweise nicht erhältlich sind.
Industrie und Handel
Aktionsplan für die Stahl- und Metallindustrie
Die EU-Kommission hat am 19. März 2025 einen Aktionsplan für Stahl und Metalle vorgelegt. Er baut auf Massnahmen aus dem Deal für eine saubere Industrie und dem Aktionsplan für erschwingliche Energie auf. Mit dem Aktionsplan wird insbesondere die Gewährleistung einer erschwinglichen und sicheren Energieversorgung des Metallsektors verfolgt. Bei Metallen ist der Anteil der Energiekosten an den Produktionskosten grösser als in anderen Sektoren. Durch den Aktionsplan wird die Nutzung von Strombezugsverträgen gefördert und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die steuerliche Flexibilität im Energiebereich und die reduzierten Netztarife auszuschöpfen, um die Strompreisschwankungen auszugleichen. Daneben verfolgt der Aktionsplan den Ausbau und Schutz der industriellen Kapazitäten, die Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie den Risikoabbau bei der Dekarbonisierung.
Gegenmassnahmen auf US-Zölle
Seit 12. März 2025 erheben die Vereinigten Staaten einen Zollsatz von 25 Prozent auf Einfuhren von Stahl und Aluminium. Die EU-Kommission hat auf die Einführung dieser ungerechtfertigten US-Zölle auf EU-Einfuhren mit verhältnismässigen Gegenmassnahmen reagiert. Die Reaktion der Kommission ist sorgfältig abgewogen und basiert auf einem zweistufigen Ansatz: Zunächst wird die Kommission die Aussetzung der bestehenden Gegenmassnahmen gegen die USA aus den Jahren 2018 und 2020 am 1. April auslaufen lassen. Diese Gegenmassnahmen zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab, die auf den wirtschaftlichen Schaden reagieren, der den Stahl- und Aluminiumausfuhren der EU in Höhe von 8 Milliarden Euro zugefügt wurde. Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von mehr als 18 Milliarden Euro betreffen, ein Paket neuer Gegenmassnahmen für US-Ausfuhren vor. Diese werden nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten.
Innere Sicherheit
Besserer Schutz des Öffentlichen Raums
Die EU-Kommission hat 13 Projekte mit 163 Teilnehmern aus 22 Mitgliedstaaten und zwei Drittländern ausgewählt. Sie erhalten insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF), um öffentliche Räume wie Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel, Unterhaltungsstätten und Gebetsstätten zu schützen. Die Projekte, die alle im ersten Halbjahr 2025 starten sollen, werden die Umsetzung der EU-Agenda zur Terrorismusbekämpfung unterstützen. Sie werden sich auf wichtige Schwerpunktbereiche konzentrieren: etwa die Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen, die Bekämpfung der von nicht kooperativen Drohnen ausgehenden Bedrohungen und den Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bedrohungen.
Kapitalmarkt
Konsultation zu Marktrisikoregeln für Banken
Die Europäische Kommission will den besten Ansatz für die Anwendung des EU-Rahmens für die Marktrisikovorschriften für Banken ermitteln und hat dazu eine Konsultation eingeleitet. Die mit Basel III eingeführte grundlegende Überarbeitung des Handelsbuchs (Fundamental Review of the Trading Book – FRTB) zielt darauf ab, differenziertere Risikomessverfahren einzubeziehen. Diese Verfahren sollen für eine stärkere Angleichung der Eigenkapitalanforderungen an die tatsächlichen Risiken sorgen, denen die Banken bei ihren Aktivitäten auf den Kapitalmärkten ausgesetzt sind. Die Konsultation endet am 22. April 2025.
Verkehr
Modernisierung der Führerscheinvorschriften
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 25. März 2023 auf eine Modernisierung der Führerscheinvorschriften geeinigt. Die neue Richtlinie zielt darauf ab, die Zahl der Unfälle auf EU-Strassen zu verringern und die Bürger und Behörden im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren zu entlasten. Zu den zentralen Elementen zählt der digitale Führerschein, der EU-weit auf Mobiltelefonen abrufbar sein wird. Es wird strengere Regeln für Fahranfänger geben, und zwar eine Probezeit von mindestens zwei Jahren, sowie systematische Anforderungen an die körperliche und geistige Fahreignung. Schliesslich wird ein System der gegenseitigen Anerkennung dazu führen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von schweren Verkehrsverstössen in allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet wird.