EuGH: Keine „Goldenen Pässe“ mehr aus Malta

Mit Urteil vom 29. April 2025 hat der EuGH festgestellt, dass das maltesische Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren gegen das Unionsrecht verstosse. Seit 2020 war der „Erwerb der maltesischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung wegen aussergewöhnlicher Dienste in Form von Direktinvestitionen“ gesetzlich festgelegt, sodass ausländische Investoren die Einbürgerung beantragen konnten, wenn sie eine Reihe von Voraussetzungen – hauptsächlich finanzieller Natur – erfüllten. Die Europäische Kommission hat hiergegen Klage vor dem EuGH erhoben. Eine Regelung, wonach Personen ohne echte Bindung an Malta als Gegenleistung für im Voraus festgelegte Zahlungen oder Investitionen eingebürgert würden, verstosse gegen die Vorschriften über die Unionsbürgerschaft und den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, so die Kommission. Der EuGH schliesst sich dem an und hebt hervor, dass die Unionsbürgerschaft die Freizügigkeit innerhalb eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erlaube, was auf zwei Grundprinzipien beruhe: dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und der gegenseitigen Anerkennung nationaler Entscheidungen. Es sei Aufgabe der Mitgliedstaaten, sich nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit aller Massnahmen zu enthalten, die die gemeinsamen Ziele der Union gefährden könnten.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022