Das Unternehmen Novel Nutriology hat ein Nahrungsergänzungsmittel vertrieben, das Safran- und Melonensaft-Extrakte enthält und verspricht, stimmungsaufhellend zu sein und Stressgefühle und Erschöpfung zu reduzieren. Mit Urteil vom 30. April 2025 hat der EuGH entschieden, dass die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben über pflanzliche Stoffe solange verboten ist, bis die Kommission die Prüfung dieser Angaben abgeschlossen und sie in die Listen der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben aufgenommen hat. Dass die Kommission ihre Prüfung der gesundheitsbezogenen Angaben über pflanzliche Stoffe derzeit auf unbestimmte Zeit ausgesetzt hat, ändert nichts an der geltenden Rechtslage.