Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte zu steigern, legt die Europäische Kommission am 14. Mai 2025 ein umfangreiches Massnahmenpaket vor, das auf den Verwaltungsaufwand, die Kontrollen, die Umsetzung, die Krisenreaktion und den Investitionsbedarf des Sektors abzielt. Hierzu zählen u.a. folgende Massnahmen: Um sie attraktiver zu machen, wird die jährliche Pauschalzahlung für Kleinlandwirte von 1.250 EUR auf 2.500 EUR angehoben. Ziel dieser Zahlungen für Kleinlandwirte ist es, eine ausgewogenere Verteilung der Unterstützung zu fördern und den Verwaltungsaufwand sowohl für Landwirte als auch für Behörden zu verringern. Vereinfachungsmassnahmen im Bereich der Umwelt zielen darauf ab, den unterschiedlichen landwirtschaftlichen Praktiken und lokalen Bedingungen besser Rechnung zu tragen und gleichzeitig Überschneidungen mit den bestehenden nationalen Vorschriften zu verringern. So werden beispielsweise zertifizierte ökologische/biologische Betriebe automatisch als Unternehmen betrachtet, die einige der EU-Umweltanforderungen für die Finanzierung erfüllen. Schliesslich sollen Landwirte in der EU, die von Naturkatastrophen oder Tierseuchen betroffen sind, dank neuer Krisenzahlungen im Rahmen der GAP-Strategiepläne und dank flexiblerer und zugänglicherer Risikomanagementinstrumente besser unterstützt werden.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022