Zwangslizenzen zur Stärkung der Krisenresilienz

Das Europäische Parlament und der Rat konnten am 22. Mai 2024 eine politische Einigung über eine neue Verordnung zur Erteilung von Zwangslizenzen in grenzüberschreitenden Krisen- und Notsituationen (Pandemien, Naturkatastrophen etc.) erzielen. Gemäss der neuen Verordnung kann die Kommission eine EU-weite Zwangslizenz für die Nutzung einer geschützten Erfindung für krisenrelevante Produkte, so z.B. Arzneimittel, erteilen, wenn eine Krise oder ein Notfall im Rahmen der einschlägigen EU-Kriseninstrumente ausgerufen oder aktiviert wurde. Derzeit wird die Zwangslizenzierung ausschliesslich auf nationaler Ebene geregelt, was zu 27 unterschiedlichen Regelungen mit entsprechenden Unsicherheiten führt. Der Mechanismus der Zwangslizenzierung ist streng als letztes Mittel konzipiert. Sie unterliegt klar definierten Bedingungen, um sicherzustellen, dass ihre Verwendung zielgerichtet, verhältnismässig und zeitlich begrenzt bleibt.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022