Das Europäische Parlament und der Rat konnten am 21. Mai 2025 eine politische Einigung über die Reform der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat erzielen. Europäische Betriebsräte sind Gremien, die sicherstellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterrichtet und angehört werden, wenn Unternehmen Entscheidungen über länderübergreifende Angelegenheiten treffen. Dies betrifft Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten in mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Zu den wichtigsten Änderungen in der überarbeiteten Richtlinie zählen die Vorgabe einer rechtzeitigen Anhörung der Beschäftigten, die Verbesserung des Zugangs der Betriebsräte zu den Gerichten, die strengere Durchsetzung der Vorgaben durch die Gerichte sowie mehr Ressourcen für die Betriebsräte zwecks Wahrnehmung ihrer Aufgaben.