Das Europäische Parlament und der Rat konnten eine vorläufige Einigung über die Revision der Abfallrahmenrichtlinie erzielen. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken. Dies ist ein bedeutender Fortschritt bei der Bekämpfung von Textil- und Lebensmittelverschwendung bei gleichzeitiger Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Mit der geänderten Abfallrahmenrichtlinie wird jeder Mitgliedstaat sein eigenes System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse einrichten. Indem Hersteller für das Ende der Lebensdauer der von ihnen verkauften Produkte verantwortlich sind, werden sie ermutigt, länger haltbare Textilprodukte zu entwerfen, die leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Daneben soll mit der revidierten Richtlinie gegen illegale Ausfuhren von Textilabfällen vorgegangen.