Mit Urteil vom 16. Januar 2025 in der Rechtssache C-277/23 hat der EuGH entschieden, dass die einem Studenten ausbezahlte finanzielle Unterstützung nicht bei der Berechnung der Einkommenssteuer seiner Eltern berücksichtigt werden darf. Ein kroatischer Student erhielt im Rahmen des Programms Erasmus + für seinen Studienaufenthalt an einer Universität in Finnland eine Unterstützung zur Förderung der Lernmobilität. Daraufhin wurde die Einkommenssteuer seiner Mutter angehoben, da die in den kroatischen Rechtsvorschriften vorgesehenen Schwellenwerte für den Grundfreibetrag für unterhaltspflichtige Kinder durch das Stipendium überschritten wurden. Zwar werde die Mobilitätsunterstützung selbst nicht besteuert, das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt sei dennoch beschränkt, so der EuGH.