EuGH: Parteimitgliedschaft und Staatsangehörigkeit

Der EuGH hat mit Urteil vom 19. November 2024 in der Rechtssache C-814/21 entschieden, dass es gegen das Unionsrecht verstösst, wenn Unionsbürgern mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, das Recht verwehrt wird, Mitglied einer politischen Partei zu werden. Nach den tschechischen und polnischen Rechtsvorschriften haben nur die eigenen Staatsangehörigen das Recht, Mitglied einer politischen Partei zu werden. Durch ein solches Staatsangehörigkeitserfordernis verletzen die Tschechische Republik und Polen ihre Pflicht, die Gleichbehandlung mit ihren Staatsangehörigen hinsichtlich der wirksamen Ausübung des passiven Wahlrechts bei Kommunal- und Europawahlen zu gewährleisten, so der EuGH.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022