EuGH: Finanzinvestoren in Rechtsanwaltsgesellschaften

Der EuGH hat mit Urteil vom 19. Dezember 2024 entschieden, dass es zulässig sei, wenn ein Mitgliedstaat die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbietet. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei durch das Ziel gerechtfertigt, zu gewährleisten, dass Rechtsanwälte ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben können. Konkret hatte eine österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung Anteile an der deutschen Rechtsanwaltsgesellschaft Halmer erworben, woraufhin die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft widerrufen wurde. Zu dieser Zeit galt in Deutschland die Regelung, dass nur Rechtsanwälte und Angehörige bestimmter freier Berufe Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft werden dürfen. Dies sei mit dem Unionsrecht vereinbar, so der EuGH.

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Kurzbeitrag aus EuZ 1 / 2022