Mit Urteil vom 8. Januar 2025 in der Rechtssache T-354/22 hat das Gericht die Kommission zur Schadensersatzleistung verurteilt. Die Kommission hatte eine Website für die Konferenz zur Zukunft der EU eingerichtet. Der Kläger hatte sich über diese Website zu der Veranstaltung „GoGreen“ angemeldet und hierzu den Authentifizierungsdienst „EU Login“ der Kommission verwendet, bei dem er sich für die Anmeldeoption „Mit Facebook anmelden“ entschieden hatte. Der Betroffene meint, bei seinen Besuchen der Website der Konferenz zur Zukunft Europas seien ihn betreffende personenbezogene Daten an Empfänger in den Vereinigten Staaten übermittelt worden, insbesondere seine IP-Adresse sowie Browser- und Geräteinformationen. Er hat der Kommission vorgeworfen, sein Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten verletzt zu haben, und dafür Schadensersatz vor dem EuG verlangt.