Sieben Mitgliedstaaten der EU (Litauen, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Ungarn, Malta und Polen) haben mit Unterstützung von drei weiteren Mitgliedstaaten (Belgien, Estland und Lettland) beim EuGH unter Vorbringung verschiedener Argumente Nichtigkeitsklagen gegen das sog. Mobilitätspaket erhoben, das im Jahr 2020 vom Unionsgesetzgeber erlassen wurde (vgl. insb. Verordnung (EU) 2020/1054, Verordnung (EU) 2020/1055, Richtlinie (EU) 2020/1057). Der EuGH hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 die Klagen grösstenteils abgewiesen und die Rechtmässigkeit der Rechtsakte bestätigt.